Strafrecht und Pflichtverteidigungen
Sie müssen sich weder schämen noch scheuen, mich bei Verdächtigungen jeglicher Art zu kontaktieren. Jedes Mandat wird - das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit - diskret und ohne "Vorurteile" behandelt.
Egal ob Jugendlicher (ab 14 Jahren) oder als Erwachsener;
egal ob Hausdurchsuchung, ein Anhalten durch die Polizei oder einer Verdächtigung als Beschuldigter im Strafverfahren; sollten Sie eine "Vorladung" der Polizei in den Händen haben oder auf andere Weise erfahren, dass gegen Sie ermittelt wird, gilt es zunächst Ruhe zu bewahren und - das ist das höchste Gut, das Ihnen als Beschuldigter zusteht - das Schweigerecht. Sie sagen kein Wort!
Machen Sie hiervon Gebrauch, es darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden, wenn Sie schweigen.
Außer der Angabe Ihrer Personalien sind Sie nicht verpflichtet, etwas auszusagen oder sich zu erklären. Die Aufklärung eines Falls ist nicht Ihre Aufgabe, sondern der Ermittlungsbehörden; schließlich machen Sie Ihren Job in der Regel auch selbst.
Das relativ schwierig und in der Praxis nicht ganz einfach zu handhaben. Jedenfalls haben Sie immer das Recht einen Rechtsanwalt hinzuziehen zu können (auch als Zeuge, dem sog. "Zeugenbeistand") und - höchste Gut im Strafrecht - das Recht zu schweigen.
Selbstverständlich: Es liegt in der Natur des Menschen, sich bei einem Vorwurf rechtfertigen zu wollen; das wissen natürlich auch Ermittlungsbeamte und werden in der Regel versuchen, Sie aus der Reserve zu locken, bis Sie etwas zu der Verdächtigung sagen oder sich - lapidar gesagt - "verplappern" und sich dann immer weiter durch Widersprüche in Ihrer Aussage verstricken oder anhand Ihrer Körpersprache erkannt wird, dass Sie nicht ganz ehrlich sind...
Eine wichtige Ausnahme gibt es trotzdem: Sollten Sie als Zeuge geführt sein oder von der Staatsanwaltschaft selbst befragt werden, so ist dem Folge zu leisten.
Als Zeuge müssen Sie stets wahrheitsgemäß aussagen, aber auch nur soweit, dass Ihnen nicht droht, sich durch Ihre Zeugenaussage selbst zu belasten.
In jedem Fall sollten Sie sofort einen Termin mit einem Rechtsanwalt vereinbaren.
Nur durch diesen können Sie gemeinsam eine optimale Strategie zur Verteidigung entwickeln, um das Beste aus Ihrem Prozess herauszuholen, freigesprochen zu werden oder: Es gar nicht erst zum Prozess vor einem Strafgericht kommen lassen und Ihrer Verdächtigung schon im Ermittlungsverfahren den Garaus zu machen.
Bis auf wenige Ausnahmen hat nur der Strafverteidiger des Mandanten ein Akteneinsichtsrecht, in der sich alle Beweise finden, die zu Ihrer Verurteilung führen könnten.
Begehen Sie nicht den Fehler, sich selbst zu verteidigen. Schließlich würden Sie bei einer OP auch nicht selbst zum Skalpell greifen...
Die Pflichtverteidigung und der Pflichtverteidiger
Um hier mit einem Vorurteil aufzuräumen:
Ein Pflichtverteidiger ist (zumindest nicht zwingend...) KEIN schlechter Jurist oder Rechtsanwalt.
In den USA wird den Beschuldigten tatsächlich einer gestellt, wenn diese sich keinen Anwalt leisten können.
In Deutschland ist "Geldmangel" kein Grund für eine Beiordnung eines Pflichtverteidigers; die Gründe für eine Beiordnung sind in der Strafprozessordnung z.B. bei Vorliegen des Verdachts eines Verbrechens oder des drohenden Widerrufs der Bewährung aufgeführt.
Diese sog. "notwendige Verteidigung" ist in § 140 der Strafprozessordnung geregelt (falls es Sie im eher unwahrscheinlichen Fall dazu verleiten sollte, in dieses Buch, welches eher einer Auflistung von seltsam aneinandergereihten Worten ähnelt und Sie dann noch das "Bürgerliche Gesetzbuch" anschauen und völlig verwundert und kopfschüttelnd weglegen);
nur in diesen Fällen, wobei die Begriffe (auch "Tatbestandsmerkmale" genannt), weit und nur zum Vorteil des Betroffenen ausgelegt werden dürfen - muss dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger von Amts wegen bestellt werden, sofern der Beschuldigte noch keinen von ihm gewählten Verteidiger benannt hat, den sog. Wahlverteidiger.
„Von Amts wegen“ bedeutet hierbei, dass Ihnen von Seiten des Gerichts auf jeden Fall ein Anwalt beigeordnet werden muss, ob Sie wollen oder nicht.
Sie können also auch darauf bestehen, Ihren Wunsch- oder bekannten Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Liegt ein Fall der Untersuchungshaft vor, sollte und muss ein Anwalt vor dem Ermittlungsrichter mit dem Beschuldigten anwesend sein.
Hier wird entschieden, ob dieser (nicht der Anwalt!) vorerst in Untersuchungshaft muss. Es gibt eine Liste von Anwälten, die sich hierzu bereit erklären, egal ob Sommer, Winter, nachts um 23.30 Uhr, Sonntag, Montag, Weihnachten oder Ostern, als Pflichtverteidiger hinzugerufen zu werden.
Sollte der Verteidiger nicht erreichbar sein, erreichen Sie mich unter folgender Nummer: (Kommt noch!)
Vorwort hierzu: Diese Nummer wählen Sie bitte nur in Notfällen!
Bei der Frage, ob ich hinzukommen kann oder sollte, gilt:
- Eine Hausdurchsuchung gehört nicht dazu, weil es schlicht und einfach sinnlos wäre.
Es muss immer ein Zeuge anwesend sein (versuchen Sie in solchen Fällen bitte unbedingt auch Zeugen hinzuzuziehen, falls Sie allein leben, z.B. den Nachbarn).
Auch hier wieder: Sie sagen nichts und unterschreiben auch nichts. Im Idealfall sollte weder ein Nicken noch ein Kopfschütteln von Ihnen kommen.
Hier geben Sie bitte Ihr Telefon/Handy/Smartphone an einen der Beamten weiter und ich rede dann mit diesem.
Danach können wir einen Termin ausmachen. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass hier Kosten entstehen
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte hier: Unsere Leistungen
Was kostet eine "Straftat"?
Falls Sie jetzt noch weiterlesen, sofern Sie nicht auf den Link zu den Kosten geklickt und bereits kopfschüttelnd Ihr Gerät weggelegt oder auf die Homepage eines Kollegen oder einer Kollegin gewechselt haben, geht es jetzt um die Frage, warum es im Strafrecht keine Kostenhilfe vom Staat wie die Beratungs- und Prozesskostenhilfe im Zivilrecht, in der jeder Bürger, egal wieviel Geld er zur Verfügung hat, seine Rechte durchsetzen kann.
Die Antwort ist einfach und Sie wissen oder ahnen es bereits: Man könnte Straftaten begehen und wenn man mal wirklich erwischt wird, zahlt der Staat. Eine wirklich sinnvolle Sichtweise.
Die Polizei
Die Beamten der Polizei sind Ermittungspersonen der Staatsanwaltschaft und führen Anordnungen aus oder geben Ermittlungsergebnisse, den Beginn einer Ermittlung u. Ä. an sie weiter. Sie sind dieser unterstellt.
Leider hat sich das Ansehen, Bild und Verhältnis einiger Menschen zu den Beamten hat sich im Laufe der – grob geschätzt – letzten 30 Jahre stark gewandelt; und das leider nicht unbedingt immer zum Guten.
Kaum jemand möchte noch zur Polizei - "unterbezahlt", "zu gefährlich" "blöde Arbeitszeiten"... Das mag zwar alles stimmen. Aber haben Sie sich mal gefragt, warum Sie abends oder generell hier in Deutschland relativsicher vor die Tür gehen können? Oder es sich noch trauen? Das ist leider im Großteil der Welt nicht der Fall.
Das Bild, welches uns von den Medien aufgezeigt wird, ist immer wieder das gleiche: So werden Polizisten einfach mal in die Wohnung gelassen, alle Beamten sind nett, freundlich und immer hilfsbereit.
Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Die Polizei leistet in fast allen Fällen hervorragende Arbeit und ist für den Staat unabdingbar.
Leider entspricht das durch das jahrelange Portrait von Polizisten in Filmen und Serien nicht immer der Praxis.
Wenn wir noch die Rolle der sozialen Medien (Facebook, Instagram, X/ Twitter und auch WhatsApp und YouTube) mit ins Spiel bringen, würden dies hier den Rahmen sprengen.
Eine gute Lösung ist die mittlerweile weit verbreitete "Bodycam".
Sehen Sie diese nicht als Bedrohung, sondern als Chance und der Sicherheit, dass die Beamten vorschriftsmäßig mit Ihnen umgehen und keine unlauteren Methoden nutzen – umgekehrt ist es genau so der Fall.
Polizisten sind Menschen. Sie wollen genau wie jeder andere mit Respekt behandelt werden. Seien Sie freundlich, respektvoll, aber lassen Sie sich auch nichts gefallen.
Jedes andere Verhalten gegenüber den Beamten kann dazu führen, dass sie sich plötzlich mit der "Acht" an den Händen auf dem Boden liegend mit mehreren Beamten auf Ihnen hockend wiederfinden - damit helfen Sie weder sich selbst und schon gar nicht dem Anwalt- im schlimmsten Fall kassieren Sie noch weitere Anzeigen wie z.B. dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, (gefährliche und/oder schwere) Körperverletzung oder Beleidigung.
Aus Erfahrung weiß ich, dass es noch nie einen Vorteil gegeben hat, wenn man sich lautstark und aggressiv gegenüber Polizisten verhält.
Glauben Sie mir das einfach mal...
Die Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft ist – und die Bezeichnung stammt nicht von mir, sondern findet sich in fast jedem Lehrbuch zum Straf- oder Strafprozessrecht wieder – die „Herrin des Ermittlungsverfahrens“.
Erst die Staatsanwaltschaft entscheidet, wann die Ermittlungen abgeschlossen sind.
Anders als in US-amerikanischen Recht, in deren Strafverfahren die Staatsanwaltschaft ausschließlich gegen den Angeklagten auf Seiten des Staates steht, ist diese in Deutschland verpflichtet, auch für den Beschuldigten entlastende Tatsachen zu ermitteln, womit diese als neutrales Organ fungiert, weshalb Sie auch als die (und auch dieser Begriff stammt nicht von mir, sondern steht in jedem... naja, egal) scherzhaft von einigen "Neutralste Behörde der Welt" beichnet wird.
Diese grundsätzliche Sichtweise des US-amerikanischen und dem deutschen Recht zeigt sich vor allem auch darin, dass zwischen acht und neun von zehn Fällen es zu einer Veruteilung kommt, womit in den USA grob 5 von 10 Angeklagten frei gesprochen werden.
Steht man in Deutschland also vor dem Strafrichter, ist in den meisten Fällen auch "etwas dran"....
KFZ-, Verkehrsrecht und Schmerzensgeld
Auch bei Unfällen oder anderen Problemen mit Ihrem Fahrzeug können Sie uns kontaktieren. Wir bearbeiten Sachmängel bei Fahrzeugen, Rückabwicklungen von Kaufverträgen bei mangelhaften Fahrzeugen oder in den Fällen, in denen wir ganz lapidar sagen würden:
"Sie wurden übers Ohr gehauen!"
Des Weiteren vertreten wir namenhafte Autohäuser.
Auch Verkehrsdelikte, Unfälle oder "Blitzer-Fälle" werden von uns bearbeitet.
Nebenklage und Schmerzensgeld
Im Strafrecht ist es als Opfer oder als Angehöriger, der durch eine Tat betroffen ist, dem Strafprozess des Beschuldigten beiwohnen zu können. Auch Familienangehörige, deren geliebte Menschen durch eine Tat schwer verletzt oder diese sogar verloren haben, steht dieses Recht zu.
Im Zuge des Strafprozesses kann man durch das Institut des "Adhäsionsverfahrens" diesen Schaden einklagen.
Dies ist zum einen sinnvoll, weil es eine "Befriedigungssituation" für das Opfer und deren Angehörigen schafft, denn es sieht, wie und vor allem auch, dass der Beschuldigte verurteilt wird.
Zum anderen sitze ich als Anwalt neben Ihnen und habe das volle Recht, das ich auch als Verteidiger habe:
Akteneinsicht, Befragungsrecht des Täters und der Zeugen oder den Verteidiger des Beschuldigten direkt anzusprechen.
Weiterhin ich es nebenbei auch möglich, auf straf- oder zivilrechtlicher Ebene Schmerzensgeld einzuklagen, worauf unsere Kanzlei ebenfalls spezialisiert ist. Dies ist auch möglich, wenn Sie z. B. beim Radfahren aufgrund eines freilaufenden Hundes gestürzt sind und sich komplizierte Verletzungen zugezogen haben oder Sie im Alltag durch unvorsichtiges Verhalten anderer verletzt werden.
Wichtig ist hier zu wissen, dass Sie das deutsche Recht im Hinblick auf die Höhe von Schmerzensgeldern nicht "überschätzen" sollten.
In Deutschland gilt das Prinzip der "Naturalrestitution", ein Wortungetüm, welches eigentlich bedeutet, dass nur der Schaden wieder gut gemacht werden soll, der entstanden ist. Der Geschädigte soll durch den Ersatz weder besser noch schlechter gestellt werden, wenn ihm ein Schaden entstanden ist.
Wenn sich mein bester Kumpel mittags für 500 Euro einen neuen Fernseher gekauft hat und ich diesen abends aus Versehen kaputt mache, so muss ich ihm den Kaufpreis erstatten.
Dies ist nur ein simples Beispiel zur Veranschaulichung. In der Praxis ist es komplizierter; so kann man noch darüber streiten, ob ich meinem Kumpel auch das Benzin zahlen muss, weil er den Fernseher mit seinem Auto abgeholt hat usw.
Immer wieder kommt es vor, dass man gefragt wird, warum es hierzulande nicht so viel Schmerzensgeld wie in den USA gibt.
Das liegt an folgenden Gründen.
Zum einen haben die USA ein völlig anderes Rechtssystem, das sog. "Common Law".
Auch hier wurde uns meist durch Filme oder Serien, vorwiegend aus den USA, im Laufe unsereres Lebens stetig gezeigt, wie teils Millionen an Schmerzensgeldern eingeklagt werden (deswegen werden solche Anwälte auch "Rain Maker" genannt, wie in dem Film "Der Regenmacher" mit Danny De Vito und Matt Damon).
Das ist zwar grundsätzlich richtig und es gibt auch wirklich diese kuriosen Fälle wie den weit bekannten Fall des heißen Kaffeebechers einer großen Burger-Kette; nur gilt in den USA anders als hier der Grundsatz des "punitive damages", grob übersetzt so viel "Straf-Schadensersatz".
Hier wird nicht nur der Schaden wieder gut gemacht, sondern dem Schädiger vom Gericht mit dem Urteil nochmal "auf die Finger gehauen", frei nach dem Motto: "Mach das bloß nicht nochmal!
Bei dem oben beschriebenen Beispiel mit dem Fernseher ist der Fall hinsichtlich der Höhe des Schadensersatzes weitestgehend klar und einleuchtend.
Was aber passiert, wenn ein Mensch durch einen Unfall sein Augenlicht verliert? Oder ein Konzertpianist seinen Arm nicht mehr bewegen kann? Und wie ist es mit psychischen Schäden? Was ist sowas "wert" und wie soll und will man das bemessen?
Kurz und knapp: Eigentlich nicht und irgendwie schon.
Die Bandbreite der Höhe des Schmerzensgeldes in Deutschland ist hier von Gericht zu Gericht unterschiedlich und nirgendwo gilt der Grundsatz "Es kommt darauf an.." so sehr wie in diesem Bereich unseres Rechtssystems.
Es kommt auf die Fallgestaltung und deren Umstände an, die je nach Sachverhalt inidividuell vom Gericht zu prüfen sind;
um nur einige Beispiele zu nennen, gelten typischerweise mehrere Faktoren:
Wie alt ist der Geschädigte? Welche Art von Verletzung hat er? Ist diese dauerhaft? Trägt er eine Narbe davon? Und wenn ja, ist diese im Gesicht oder am Bein?
So wird ein "simples" HWS, welches meist nach einem Verkehrsunfall auftritt, mit etwa 250-500 Euro geurteilt.
Wenn der oben genannte Konzertpianist seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist das Schmerzensgeld höher als bei einem anderen Menschen (was ganz wertungsfrei gemeint sein soll).
Die Liste der Schmerzensgeldansprüche sind einem Handbuch zu entnehmen, das - ohne Übertreibung - so dick wie ein Telefonbuch aus den 90ern ist.
Hier ist aufgelistet, welches Gericht, wann, über welchen Sachverhalt und die Art der Verletzung über die Höhe des Schmerzensgeldes geurteilt hat.
Das höchste in Deutschland jemals gezahlte Schmerzensgeld liegt bei 1 Mio. Euro und wurde vom Landgericht Limburg im Jahr 2021 zugesprochen, dem ein tragischer Fall zugrunde liegt, über den das Gericht entscheiden musste.
In diesem Fall wurde zudem entschieden, dass die Beklagten neben dem Schmerzensgeld alle Schadensersatzansprüche, die im Leben des schwerstgeschädigten Kindes auftreten und auf den Arztfehlern beruhen, zahlen müssen.
Hier wurde einem einjährigen Kind intravenös ein Medikament gegeben, wobei das Kind gerade einen Apfel aß und sich dann verschluckte. Das Kind lief in der Folge Blau an und atmete nicht mehr, wobei die Krankenpflegerin das Kind senkrecht schüttelte, was ebenfalls kontraproduktiv und nicht als Hilfsmaßnahme in Frage kam. Das Kind erlitt durch den Sauerstoffmangel einen Hirnschaden mit neurologischen Ausfallerscheinungen und bleibt ein Schwerstpflegefall; das ganze Leben lang.
Und nun hoffe ich, dass ich Ihnen in etwa erklären konnte, wie die Höhe des Schmerzensgelds bemessen wird.
Medienrecht
Medienrecht ist Verfassungsrecht. Das ist zwar in anderen Bereichen auch so, denn jedes Urteil, was gefällt, und jedes Gesetz, welches vom Gesetzgeber beschlossen wird, muss mit dem Grundgesetz vereinbar sein oder anders:
Es darf gegen kein Grundrecht verstoßen und nur in bestimmten Fällen hat das Verfassungsrecht vorgesehen, dass ein Grundrecht ausnahmlos und ohne Votrbehalte gilt.
Das Bundesverfassungsgericht (unser höchstes Gericht, welches alles, was uns durch Gerichte, Behörden oder den Gesetzgeber "vorgeschrieben" wird, prüft, ob dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist)
Wenn ich jetzt weiter erläutern würde, dass jeder in Deutschland seine Meinujng frei äußeren darf, würden Sie (wenn Sie es nicht schon im ersten Überblick unserer Tätigkeit getan haben) kopfschüttelnd ihr Gerät weglegen oder auf die Homepage eines anderen Kollegen oder einer Kollegin wechseln und sich fragen, wie weltfremd der Typ auf dem Bild da oben ist.
Ein einfaches Beispiel:
Artikel 1 Grundgesetz: Die würde des Mernschen ist unantastbar.
Eines der wewnigen Grundrechte, welcghes ausnahmslos gilt und. sogar durch einen weiteren Artikel geschützt wird: Selbst, wenn das Grundgesetz geändert werden sollte - was theoretisch möglich wäre - so wäre dieser Artikel trotzdem in seinem Kern wieder auzfzunehmen.
Artikel 2 Abs. 1 Gruundgsestz:
wurde mal definiert als "Jeder kann tun und lassen, was er will".
Jaaaa.... prinzipiell schon.
Aber darf ich einfach durtch Kassel gehen und jeden, der mir über den Weg läuft "(Beliebiges Schimpfwort einsetzen" nenbnen, weil ich Luist darauf habe?= Darf ich einfah so ins Kino gehen, weil iuch keinen Bockj habe, die Karte zu bezahlen?
Natürlich nicht.
Deswegen hat Art. 2 auch eine (ich lasse mal die ganzen exakt rechtswiossenschaftlichen Bezeichnungen) eine Beschränkung. Die steht in in Abs. 3 des Artt 2.
Dies ist eine Begrenzung, die der Gesetzgfeber vorgesehen hat,.
Klar, du darefst tun und alassen was du willst. Aber Gesetze (oder ganz einfach der nomrale Recgtsverstand) können dies verbieten oder mich passiv zwingen, es nicht zu tun.
Ich könnte zwar durch Kassel gehen und jeden beschimpfen, der mir über den Weg läuft . Dann muss ich aber, mal abgeserhen davonb, dass dieser danbn ein Recht hat, mich ebenfalls zu beleidigen und muss noch viel mehr mit einer Tracht Prügel rechnen.
Ich mache mich dann wegen Beleidiguzng strafbar, welche in einem GHesetzzm, dem Strafgesetzbucj geregelt ist.
Im Kino-Beispiel mache ich mich ebenfalls strafbar, sei es wegen Betruges, Leiostungserschleichung oder sonst was.
DassIm Medienrecht ist es vor vor allem Artikel 5 des Grundgesetzes.
Dieser gewährt u.a. eines der wichtigsten Grundrechte des Rechtstaates überhaupt: Die Meinungsfreiheit.
. So haben die Medien - allen voran die berichterstattenden Medien, und vor allem das Fernsehen seit seiner Einführung im Jahr 1952 mit der Zeit immer mehr das Vertrauen aller in Deutschland lebenden Menschen verloren - hierbei sei die Rolle der sozialen Medien Mitte der 2000er mal außen vor gelassen - weil Sie entweder grob oder leicht fahrlässig, wenn nicht sogar vorsätzlich falsch oder mit Verschweigen von Tatsachen Bericht erstattet haben.
I