Hatten Sie eine Hausdurchsuchung? Droht Ihnen eine Haftstrafe? Sind Sie betrunken Auto gefahren? Oder droht Ihnen eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft?
Egal ob Jugendlicher (ab 14 Jahren) oder als Erwachsener:
Sofort zum Rechtsanwalt! Nur durch diesen können Sie gemeinsam eine optimale Strategie zur Verteidigung entwickeln, um das Beste aus Ihrem Prozess herauszuholen oder sogar freigesprochen zu werden oder: Es gar nicht zum Prozess kommen lassen und Ihre Verdächtigung schon im Ermittlungsverfahren den Garaus zu machen.
Bis auf wenige Ausnahmen hat nur der Strafverteidiger des Mandanten ein Akteneinsichtsrecht, in dem sich alles Beweise finden, die zu Ihrer Verurteilung führen sollen.
Begehen Sie nicht den Fehler, sich selbst zu verteidigen. Ein Chirurg operiert schließlich auch nicht ohne Skalpell...
Auch wenn Ihre Kinder mit dem Gesetz in Konflikt geraten, gibt es Möglichkeiten, den Fall so schnell und effektiv wie möglich abzuschließen.
Im sog. "Jugendstrafrecht" kommen Menschen im Alter von 14-18 Jahren vor ein Jugendgericht.
Auch zwischen 18-21 Jahren ist eine Verurteilung unter Jugendstrafrecht möglich, wenn sich vor Gericht heraus stellt, dass der Mandant noch nicht die geistige Reife eines Erwachsenen besitzt.
Das klingt zwar etwas hart, ist aber für die Strafzumessung sehr wichtig, da es im Jugendstrafrecht andere Mittel der Bestrafung gibt, als es im "Erwachsenen"-Strafrecht der Fall ist.
Nebenklage
Im Strafrecht ist es möglich als Angehöriger, der durch eine Tat betroffen ist (also das Opfer), dem Strafprozess des Beschuldigten beiwohnen zu können. Auch Familienangehörige, deren geliebte Menschen durch eine Tat schwer verletzt oder diese sogar verloren haben, steht dieses Recht zu.
Dies ist zum einen sinnvoll, weil es eine "Befriedigungssituation" für das Opfer schafft, weil es sieht, wie der Beschuldigte verurteilt wird.
Zum anderen sitze ich als Anwalt neben Ihnen und habe das volle Recht, das ich auch als Verteidiger habe:
Akteneinsicht, Befragungsrecht des Täters und der Zeugen oder den Verteidiger des Beschuldigten direkt anzusprechen.
Weiterhin ich es nebenbei auch möglich, auf straf- oder zivilrechtlicher Ebene Schmerzensgeld einzuklagen, worauf unsere Kanzlei ebenfalls spezialisiert ist. Dies ist auch möglich, wenn Sie z.B. beim Radfahren aufgrund eines freilaufenden Hundes gestürzt sind und sich komplizierte Verletzungen zugezogen haben oder Sie im Alltag durch unvorsichtiges Verhalten anderer verletzt werden.
Auch bei Unfällen oder anderen Problemen mit Ihrem Fahrzeug können Sie uns kontaktieren. Wir bearbeiten Sachmängel bei Fahrzeugen, Rückabwicklungen von Kaufverträgen bei mangelhaften Fahrzeugen oder in den Fällen, in denen wir ganz lapidar sagen würden:
"Sie wurden übers Ohr gehauen!"